Parlamente: Landtag will sich gegen Verfassungsfeinde wappnen

Ein mehrstufiges Verfahren soll künftig sicherstellen, dass Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament verfassungstreu sind. Präsidentin Wallmann stellt die Einzelheiten vor.

Hessens Landtag will die Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten künftig auf ihre Verfassungstreue hin überprüfen. Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) stellte in Wiesbaden einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung vor. „Parlamente wie der Hessische Landtag sind potenzielle Ziele von Personen, die als Verfassungsfeinde aktiv die Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung betreiben wollen“, erklärte sie. „Der Landtag hat daher sicherzustellen, dass Verfassungsfeinde vom Parlament nicht auch noch aus Steuergeldern finanziert werden und sie keinen Zugang zu seiner Infrastruktur erhalten.“

Der Vorschlag für die Gesetzesnovelle sei den fünf im Parlament vertretenen Fraktionen unterbreitet worden, damit diese die Initiative in den Landtag einbringen können, erläuterte Wallmann. Der Vorschlag zielt den Angaben zufolge darauf ab, Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten in einem dreistufigen Verfahren dahingehend zu überprüfen, ob von ihnen ein Risiko für das Parlament ausgeht. 

Nach einer ersten Selbstauskunft soll die Landtagskanzlei das Führungszeugnis bei Behörden einholen. Anschließend könnten anlassbezogen zusätzlich Informationen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt abgefragt werden.

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