Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über einen Werbeprospekt. Netto warb für Kaffee mit gleich vier Zahlen: dem aktuellen Verkaufspreis, dem durchgestrichenen Preis der Vorwoche und einer Ermäßigung; in einer Fußnote war außerdem der bisherige Bestpreis aus 30 Tagen angegeben, der mit dem aktuellen Verkaufspreis identisch war. (Az. I ZR 183/24)
