Tag des Bieres: Sieben Gründe, warum unser Bier Weltkulturerbe werden muss

Der 23. April ist der Tag des Bieres. Denn an diesem Datum 1516 wurde das bayerische Reinheitsgebot erlassen. Grund genug, das Getränk endlich zum Weltkulturerbe zu ernennen.

Keine Frage: gehört zur deutschen Kultur! Und weil deutsches Bier auch im Ausland populär ist, darf man das Getränk wohl auch zum Weltkulturerbe zählen. Dazu gehören nämlich nicht nur Bauwerke wie der Kölner Dom, das Kloster Maulbronn oder das Holstentor, seit 2008 erstellt die Unesco auch eine Liste des immateriellen Kulturerbes. Darauf befindet sich der argentinische Tango, die chinesische Kalligrafie oder die Mittelmeerküche.

Bier

ist dort dagegen nur spärlich vertreten, unter anderem mit der Genossenschaft, der Falknerei und dem Orgelbau. Was dort dagegen fehlt ist deutsches Bier. Dabei ist sogar belgisches Bierbrauhandwerk bereits in den Kanon aufgenommen worden. Da muss dringen Abhilfe geschaffen werden.

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