Gericht: Jobcenter kann zuviel gezahlte vorläufige Heizkostenzuschüsse einfordern

Jobcenter dürfen zuviel gezahlte Heizkostenzuschüsse bei zunächst vorläufiger Bewilligung zurückfordern. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle nach Angaben vom Dienstag in einem Rechtsstreit zwischen einer Frau aus dem Landkreis Lüneburg und einem Jobcenter entschieden. Vorläufige Bewilligungen fielen nicht unter Vertrauensschutz. Leistungsempfänger seien auch nicht völlig von der Pflicht befreit, die Plausibilität von Bescheiden zu prüfen.

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