Verweigerter Hammelsprung: AfD-Klage scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion wegen eines verweigerten sogenannten Hammelsprungs im Parlament ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht verwarf sie nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Es ging um eine nächtliche Abstimmung im Juni 2019. Die AfD warf dem Gericht vor, sich vor einer Positionierung zu „drücken“. (Az. 2 BvE 3/20)

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