Haft für notorischen Plakatekleber aus Rheinland-Pfalz rechtskräftig

Mehr als ein Jahr nach Prozessende ist das Hafturteil gegen einen Mann aus Rheinland-Pfalz wegen selbstgebastelter Plakate mit Beleidigungen rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Zweibrücken verwarf die Berufung, wie das Landgericht Landau am Dienstag mitteilte. Weil er jahrelang selbstgebastelte Plakate mit Beleidigungen an Hauswände und auf Verkehrsschilder in der Innenstadt von Landau klebte, hatte das Landgericht ihn zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

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